Für Maschinen, die in den Markt der Europäischen Union exportiert werden Typenschild (Maschinentypenschild) ist gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss jede Maschine über ein dauerhaftes Typenschild mit bestimmten Informationen verfügen.
Pflichtinformationen zum Typenschild
- CE-Kennzeichnung (obligatorisch)
- Name des Herstellers und vollständige Adresse
- Maschinenserie oder -typ
- Seriennummer
- Produktionsjahr
- Elektrische Größen (Spannung, Strom, Leistung, Frequenz)
- Geräuschpegel (dB), falls erforderlich
Dauerhaftigkeitsbedingung
Die Richtlinie verlangt, dass Informationen während der gesamten Lebensdauer der Maschine lesbar bleiben. Deshalb:
- Papieretiketten oder Aufkleber werden nicht akzeptiert.
- Bevorzugt wird eine Markierung mit Faserlasergravur – keine chemischen oder mechanischen Einwirkungen entfernen Spuren
- Die eloxierte Aluminiumoberfläche bietet einen idealen Kontrast für die Lasergravur
Typenschild-Produktion von Bora Ajans
Bora Ajans exportiert Typenschilder aus eloxiertem Aluminium unter DDU-Bedingungen an Maschinenhersteller in Deutschland und Österreich. Seriennummer und Data-Matrix-Code werden mit Faserlaser eingraviert; CE-Kennzeichnung und Logo werden im UV-Digitaldruck aufgebracht.
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