Metalletikett

Anforderungen und Standards für Maschinenschilder (Typenschilder).

📅 2025-08-095 Min. LektüreBora Ajans

Für Maschinen, die in den Markt der Europäischen Union exportiert werden Typenschild (Maschinentypenschild) ist gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss jede Maschine über ein dauerhaftes Typenschild mit bestimmten Informationen verfügen.

Pflichtinformationen zum Typenschild

  • CE-Kennzeichnung (obligatorisch)
  • Name des Herstellers und vollständige Adresse
  • Maschinenserie oder -typ
  • Seriennummer
  • Produktionsjahr
  • Elektrische Größen (Spannung, Strom, Leistung, Frequenz)
  • Geräuschpegel (dB), falls erforderlich

Dauerhaftigkeitsbedingung

Die Richtlinie verlangt, dass Informationen während der gesamten Lebensdauer der Maschine lesbar bleiben. Deshalb:

  • Papieretiketten oder Aufkleber werden nicht akzeptiert.
  • Bevorzugt wird eine Markierung mit Faserlasergravur – keine chemischen oder mechanischen Einwirkungen entfernen Spuren
  • Die eloxierte Aluminiumoberfläche bietet einen idealen Kontrast für die Lasergravur

Typenschild-Produktion von Bora Ajans

Bora Ajans exportiert Typenschilder aus eloxiertem Aluminium unter DDU-Bedingungen an Maschinenhersteller in Deutschland und Österreich. Seriennummer und Data-Matrix-Code werden mit Faserlaser eingraviert; CE-Kennzeichnung und Logo werden im UV-Digitaldruck aufgebracht.

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